Konzernseite
Schweiz

Schweiz

LSVA - Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Neue Sätze

Die Änderung ist gültig ab 4. Mai dieses Jahres: Wie bereits am 14.12.2009 kommuniziert, wurde eine Erhöhung der LSVA vom Schweizer Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Daraufhin wurde von der zuständigen Behörde, der OZD, eine reduzierte Maut eingehoben. Das Bundesgericht hat nun am 19. April 2010 die Beschwerde der Eidg. Zollverwaltung gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend LSVA Erhöhung 2008 vom 21. Oktober 2009 gutgeheißen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.

Die OZD hebt ab 04. Mai 2010 wieder die LSVA in ursprünglicher Höhe ein. Somit kommen die ursprünglichen Tabellen per 01.01.2009 erneut zur Anwendung.

LSVA-Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in CHF
(gültig ab 04.05.2010) 1 - 24.000 kg

LSVA-Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in EUR
(gültig ab 04.05.2010) 1 - 24.000 kg





Interessante Links zum Thema LKW-Maut:

Verband der Schweizerischen Speditions- und Logistikunternehmen (SPEDLOGSWISS)
Schweizer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)