Nach einem Entscheid des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts wird eine reduzierte LSVA eingehoben. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat angefochten, womit das Risiko für Nachforderungen bestand, sollte das Urteil aufgehoben werden. Der Schweizer Bundesrat hat nun am 04.12.2009 beschlossen, dass es keine Nachforderungen der Behörde geben wird, auch wenn das Berufungsurteil die Maut in ihrer ursprünglichen Höhe bestätigt.
Somit werden ab 1. Januar 2010 von Gebrüder Weiss reduzierte Mautsätze verrechnet.
LSVA-Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in CHF
(gültig ab 01.01.2010) 1 - 24.000 kg
LSVA-Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in EUR
(gültig ab 01.01.2010) 1 - 24.000 kg
Interessante Links zum Thema LKW-Maut:
Verband der Schweizerischen Speditions- und Logistikunternehmen (SPEDLOGSWISS)
Schweizer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)